Archiv der Kategorie: Abwasser

Entwässerungsantrag Niederschlagswasser

Entwässerungsantrag für Niederschlagswasser

„Antrag auf Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer“

Das Gewässer ist hier i.d.R. das Grundwasser, in besonderen Fällen auch ein nahes Oberflächengewässer.

Eine Übersicht, wie einige der Anträge für meiner Projekte bearbeitet wurden, sehen Sie auf der Blog-Seite Entwässerungsantrag für Niederschlagswasser. Siehe auch dazu meine Projekte und Aufträge in den Referenzen.

Abwasserinfo

Abwasser = Schmutzwasser + Niederschlagswasser

Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden beides unter dem Begriff Abwasser bezeichnet.

Bei einem Mischsystem (Mischkanalisation) werden Schmutzwasser und Regenwasser in einem gemeinsamen Kanal zur Kläranlage geleitet. Diese alte und einfache Form mit einem Kanal wird zunehmend durch das Trennsystem ersetzt

Weitere Ausführungen zu Schmutzwasser und Regenwasser sehen Sie auf der Blog-Seite Abwasser mit Unterseiten.

RW-Leitung bemessen

Berechnung der Regenwasserentwässerung

1. Regenfallrohre bemessen

Für die Berechnung des erforderlichen Durchmessers der Fallrohre wird zunächst die zugehörige Abflussmenge ermittelt und damit in einer Tabelle der erforderliche Durchmesser ausgewählt.

2. Grundleitung bemessen

Grundleitungen außerhalb von Gebäuden müssen mindestens in DN 110 ausgeführt werden. Weitere hydraulische Daten sind vorgegeben und sind anzuwenden, s. Seite RW-Leitungsberechnung. Aus der berechneten gesamten Abflussmenge wird in einer Tabelle der erforderliche Durchmesser ausgewählt.

Einleitung in ein Gewässer

Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer einleiten

Durch ein aktuelles Projekt im Frühsommer 2022 ist ein weiteres Thema der Regenwasserentwässerung dazugekommen, hier auf der Seite näheres dazu: Einleitung in ein Oberflächengewässer.

Was tun, wenn die Versickerung doch nicht möglich ist?

Als Alternative bietet sich bei günstiger Lage zu einem nahen Graben oder Bach die Einleitung des Niederschlagswassers in das Gewässer an. Dazu ist eine Wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.

Um diese zu erhalten, sind bestimmte Bedingungen einzuhalten (z.B. Rückstauvolumen mit gedrosseltem Abfluss). Der Drosselabfluss QDR in [l/s] wird aus der Drosselabflussspende qDR in [l/s•ha] mit der undurchlässigen Fläche AU [m²] berechnet.