Überflutungsnachweis

Überflutungsnachweis für Grundstücke und Versickerungsanlagen

Überflutungs- und Überlastungsnachweis für Grundstücke mit einer abflusswirksamen Fläche AU größer als 800 m²

Ein Nachweis zur Sicherheit gegen Überflutung oder für eine kontrollierte schadlose Überflutung von Grundstücken nach DIN 1986-100 ist seit 2002 für größere versiegelte Grundstücksflächen erforderlich (Überflutungsnachweis).

Laut DIN 1986-100 und DWA Arbeitsblatt DWA-A 138 ist eine Versickerungsanlage so zu dimensionieren, dass bei einem normierten Regenereignis (zweijährlich für Außenflächen bzw. fünfjährlich für Dachflächen) das gesamte abzuführende Regenwasser ohne eine Überflutung des Grundstücks abgeführt werden kann.

Im Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 soll nachgewiesen werden, welche Wassermenge im Falle eines selteneren Regenereignisses (i.d.R. 30-jährlich) über das Volumen der Versickerungseinrichtung hinaus, schadlos auf dem Grundstück zurückgehalten werden muss, ohne dass das eigene Gebäude oder Nachbargebäude gefährdet oder geflutet werden.

Um auf der ingenieurplanungsmäßig „sicheren Seite“ zu liegen, ist bereits zuvor bei der Dimensionierung entsprechend den Empfehlungen nach DWA-A 138 und DWA-M 153 sowohl für Dach als auch für Außenflächen ein fünfjähriges Regenereignis zur Bemessung der Versickerungsanlage zugrunde zu legen. Dazu wird zur Sicherheit noch ein Zuschlagfaktor gewählt (z.B. 1,2 = 20 % Sicherheitszuschlag). Darüber hinaus kann für den Überflutungsnachweis zum Vergleich ein 50- oder 100-jährliches Regenereignis als Bemessungsregen gewählt werden.

DIN-NORM

Seit der Neuauflage der DIN 1986 im März 2002 ist dort festgelegt, dass für Grundstücke mit mehr als 800 m² abflusswirksamer Fläche AU ein Nachweis der „Sicherheit gegen Überflutung beziehungsweise einer kontrollierten schadlosen Überflutung“ („Überflutungsnachweis“) geführt werden muss.

Mit weiteren Ergänzungen wurde das Regelwerk mehrfach überarbeitet und zuletzt im Dezember 2016 als DIN 1986-100/A1: 2016-12 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056“ neu herausgegeben. Die Norm enthält einheitliche technische Bestimmungen für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Entwässerungsanlagen zur Ableitung von Abwasser in Gebäuden und auf Grundstücken, verkörpert wie alle DIN-Normen die „Regeln der Technik“ und ist deshalb bei der Planung und beim Bau von Grundstücksentwässerungsanlagen regelmäßig zu beachten.

Im Zweifel wird man davon auszugehen haben, dass sich das Mindestmaß für einen solchen Aufwand/Umfang nach der aktuell gültigen DIN 1986-100/A1:2016-12 wie folgt ableiten lässt:

  • Eine Nachweispflicht für einen Schutz gegen Überflutung oder für eine kontrollierte schadlose Überflutung ist für Grundstücke mit einer abflusswirksamen Fläche < 800 m² nicht geboten, es sei denn, dass Vorgaben der Fachbehörden, Kanalnetzbetreiber etc. auch für solche Grundstücke mit kleinerer abflusswirksamer Fläche gegeben sind.
  • Bei einem Befestigungsgrad < 70 % des Grundstücks ist der nachzuweisende Schutz an einem 30-jährlichen Regenereignis, bei einem Befestigungsgrad > 70 % des Grundstücks an einem 100-jährlichen Regenereignis zu orientieren. Eine davon abweichende Orientierung, zum Beispiel an noch höheren Regenereignissen, ist nicht geboten, es sei denn, dass Vorgaben der Fachbehörden, Kanalnetzbetreiber etc. dies bestimmen.
  • Der Nachweis gegen Überflutung ist anhand der jeweiligen Oberflächen im Grundstück mit den Spitzenabflussbeiwerten Cs der Tabelle 9 der DIN 1986-100/A1: 2016-12 zu betreiben. Tatsächlich gegebene und gegebenenfalls nachgewiesene andere Abflussbeiwerte sind nicht maßgeblich. Soweit solche Werte nur bis zu einer bestimmten Geländeneigung angegeben sind, bleiben darüber hinaus erforderliche Ansätze offen und sind nach fachlichem Ermessen anzusetzen.
  • Sicherheit gegen Überflutung ist gegeben beziehungsweise festzustellen, wenn notwendige Schutzvorkehrungen als Rückhalteanlagen erkannt und geplant worden sind und deren ausreichende Kapazität durch die einschlägigen Berechnungen für den Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100/A1: 2016-12 belegt worden sind.
  • Kontrollierte schadlose Überflutung ist gegeben beziehungsweise festzustellen, wenn notwendige Überflutungsbereiche erkannt und geplant worden sind, deren Überflutung mit ausreichender Kapazität kontrolliert wurde und schadlos möglich ist.

Überflutungsnachweise sind für eine Jährlichkeit von T ≥ 30 a zu führen. Für Grundstücke, bei denen der Dachflächenanteil mehr als 70 % beträgt (inkl. Innenhöfe) und wenn nicht schadlos überflutbare Flächen vorliegen oder ein erhöhtes Sicherheitsmaß erforderlich ist, sind die Nachweise mit T = 100 a und D = 5 min zu führen.

Das Ergebnis der Berechnung (VRück) stellt das Volumen des Niederschlags dar, welches auf dem Grundstück anfällt und nicht abgeleitet werden kann. Die Überflutungshöhe kann bei ebenen Flächen aus VRück/Ages bestimmt werden. Der Überflutungsnachweis sollte zudem, basierend auf diesen Werten, eine fachlich qualifizierte Aussage und Bewertung zum Überflutungsrisiko und ggf. zum Schadenspotential beinhalten.

Eine Beispielberechnung bei Kanalanschluss mit den Gleichungen 20 und 21 und für eine Versickerungsmulde nach der modifizierten Gleichung 21 sehen Sie auf meiner Seite Überflutungs- und Überlastungsnachweis DIN 1986-100.

Ein vorbereitetes Formblatt als Beispiel für eine Versickerungsmulde für das Pilotprojekt Freiburg-Waldsee sehen Sie hier: Überflutungsnachweis-Versickerungsmulde Waldsee. Das zusätzlich erforderliche Rückhaltevolumen von 1,35 m³ kann z.B. durch eine geringe Erhöhung des Randes mit einer zusätzlichen Stauhöhe der Versickerungsmulde von ca. 6 cm bereitgestellt werden.

Quellen

  • Arbeitsblatt DWA-A 138: Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser. Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Hennef 2005.
  • Arbeitsblatt DWA-A 118 Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen. Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Hennef März 2006 (Korrigierte Fassung, September 2011)
  • DIN 1986-100: 2016-12, Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056. Dezember 2016
  • Arbeitsbericht der DWA-Arbeitsgruppe ES-3.1 Versickerung von Niederschlagswasser: Erkenntnisse und Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitsblattes DWA-A 138, Teil 2: Quantitative Hinweise. KA Korrespondenz Abwasser, Abfall 2011 (58), Nr. 5, 242-450.