Muldenzulauf mit Rohrleitung

Der Muldenzulauf erfolgt durch eine Rohrleitung

Prüfung und Berechnung einer Regenwasserleitung

Niederschlagswasserableitung

In einigen Fällen ist die Ableitung des Niederschlagswassers in einer kurzen, offenen Rinne nicht möglich oder nicht gewünscht. Die Ableitung des Niederschlagswassers von den Dachflächen soll dann unterirdisch durch eine Rohrleitung erfolgen. Auch das allgemeine Geländegefälle kann diese Variante begünstigen. Der erforderliche Rohrdurchmesser ist bei größeren Flächen zu bestimmen. Für normal große freistehende Häuser sollte ein Durchmesser von DN 100 bis 125 ohne Berechnung ausreichen.

Beispiel

Von den beiden Dachhälften und von einer Garage wird jeweils ein Regenwasserfallrohr angeschlossen und dann weiter in eine Versickerungsmulde geführt (s. Abb. 1). Die RW-Leitungen vom Gebäude werden unter der Garagenzufahrt hinaus nach Osten verlängert und führen dann in einer gemeinsamen Grundlleitung nach Süden zur Versickerungsmulde. Die gepflasterte Zufahrt und die Terrasse entwässern seitlich auf die Grünflächen und werden nicht angeschlossen (Nach Rückfrage und Absprache mit dem Bauamt bestätigt).

Dimensionierung der Regenwasserleitung

Der Regenwasserabfluss wird nach folgender Formel berechnet:

Q = r(D,T) * C * A * 1 / 10.000 [l/s*ha]

Dabei ist
r(D,T)     die Berechnungsregenspende in Liter je Sekunde und Hektar (l/(s⋅ha), ermittelt auf statistischer Grundlage einer 5-Minutenregenspende, die einmal in 5 Jahren erwartet werden muss (r(5;5))
C         der Abflussbeiwert (nach Tabelle DIN 1986-100 = 1,0)
A         die im Grundriss projizierte Niederschlagsfläche in m² (= AE)
Q        der gesuchte Regenwasserabfluss in Liter je Sekunde (l/s)

Für die Auslegung und Prüfung wird für die Dachflächen die örtliche Bemessungsregenspende r(5;5) von 5 Minuten Dauer und einer Wiederkehr von 5 Jahren von 321,3 l/s*ha zugrunde gelegt (Datentabelle von Barsinghausen 2000). Mit den Dachflächen von 140 + 35 m² ergibt sich daraus eine max. Abflussmenge von insgesamt Q = 5,62 l/s.

Das Gefälle der RW-Leitungen soll bei min. 1:200 bis max. 1:20 liegen oder aber min. 1:DN. Die Mindestfließgeschwindigkeit bei einem Füllungsgrad von 0,7 (h/di) außerhalb von Gebäuden soll nach DIN 1986-100 zwischen min. 0,7 m/s und max. 2,5 m/s liegen.

Es ergibt sich ein Höhengefälle von 0,37 m für die längste gesamte Strecke von 46 m (1:124). Unter Berücksichtigung des leichten Geländegefälles verläuft die RW-Leitung nahezu überall etwa 0,8 m unter Gelände. Damit besteht auch keine Frostgefahr.

Aus der Bemessungstabelle für Grund- und Sammelleitungen ist für die Abflussmenge der entsprechende gewählte Durchmesser DN und das Gefälle J abzulesen. Für die Zulaufrohre von den Fallrohren wird DN 100 gewählt. Für die Sammelleitung ab dem Zusammenfluss wird ein Durchmesser von DN 125 mit einem Gefälle von J =0,8 (cm/m) gewählt (siehe auch: Hydraulische Berechnung einer Regenwasserentwässerung).

Lageplan mit Planung der Regenwasserentwässerung

Abb. 1: Entwässerungsplan Regenwasser (Beispiel)

Prüfung der Überflutung der Mulde bei einem Jahrhundertregenereignis

Für das Jahrhundertregenereignis r(5;100) = 655 l/s*ha (Hannover) erfolgt vorsorglich die Prüfung, ob die Versickerungsanlage diese Niederschlagsmenge aufnehmen kann. Diese Prüfung für den Katastrophenfall ist bei befestigten Flächen ab 800 m² als Überflutungsnachweis erforderlich oder aber sie wird von der Behörde gefordert.

Ist die Versickerungsmulde groß genug?

Das Ergebnis der Dimensionierung nach DWA-A 138 ergab für die Versickerungsmulde ein maximales Speichervolumen von 6,1 m³. Das tatsächliche Volumen wird mit 12 m³ realisiert. Der örtliche Jahrhundertregen von 655 l/s*ha liefert für angeschlossene 175 m² in 5 Minuten eine Wassermenge von

Q = 655 l/s*ha x 175 m² / 10.000 m²/ha / 1.000 l/m³ x 60 s/min x 5 min = 3,44 m³

Damit liegt die Wassermenge deutlich unter dem Volumen aus der Bemessung und dem tatsächlichen Muldenvolumen. Eine Überflutung tritt nicht ein. Die Versickerungsmulde hätte als Reserve noch ein Restvolumen von über 8,5 m³.

Die Dimensionierung und Prüfung gilt natürlich auch für einen unterirdischen Zulauf in eine Rigole (siehe auch: Überflutungsnachweis).