Wasserrechliche Erlaubnis nach § 10 WHG
Antragstellung bei der Unteren Wasserbehörde
Für die Regenwasserversickerung von gewerblich genutzten Flächen und landwirtschaftlichen Betriebsflächen ist die Untere Wasserbehörde die zuständige Bewilligungsbehörde. Sie erteilt auf begründetem Antrag eine wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 10 WHG zur Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser in den Untergrund. Die Menge ist begrenzt gem. der Berechnung der Bemessung auf die ermittelte Menge in xx l/s und xxx m³/a.
Die wasserrechtliche Erlaubnis enthält i.d.R. Nebenbestimmungen und Hinweise und ist ggf. mit Auflagen verbunden. Sie kann auch widerrufbar sein oder auch auf Jahre befristet.
Antragsunterlagen
Den Antragsunterlagen sind i.d.R. beizufügen:
- Erläuterungsbericht/Versickerungsgutachten mit Anlagen:
- Übersichtsplan, z.B. 1:25.000
- Ausschnitt Deutsche Grundkarte 1:5000
- Lageplan, Flurkarte/Katasterkarte 1:1000
- Berechnung der angeschlossenen Flächen
- Bemessungsregen, örtliche Regenspenden (KOSTRA 2020)
- Hydraulische Bemessung der Versickerungsanlage nach DWA-A 138-1
- mittl. Abflußbeiwerte nach DWA-A 138-1
- Bewertungsverfahren nach DWA-M 153
- ggf. Überflutungsnachweis- und Überlastungsnachweis nach DIN 1986-100
- Lageplan der Versickerungsanlage 1:500 (1:200)
- Detailschnitt Versickerungsanlage (1:10/20 bis 1:50/100)