Wasserrechtliche Erlaubnis

Wasserrechliche Erlaubnis nach § 10 WHG

Antragstellung bei der Unteren Wasserbehörde

Für die Regenwasserversickerung von gewerblich genutzten Flächen und landwirtschaftlichen Betriebsflächen ist die Untere Wasserbehörde die zuständige Bewilligungsbehörde. Sie erteilt auf begründetem Antrag eine wasserrechtliche Erlaubnis gem. § 10 WHG zur Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser in den Untergrund. Die Menge ist begrenzt gem. der Berechnung der Bemessung auf die ermittelte Menge in xx l/s und xxx m³/a.

Die wasserrechtliche Erlaubnis enthält i.d.R. Nebenbestimmungen und Hinweise und ist ggf. mit Auflagen verbunden. Sie kann auch widerrufbar sein oder auch auf Jahre befristet.

Antragsunterlagen

Den Antragsunterlagen sind i.d.R. beizufügen:

  • Erläuterungsbericht/Versickerungsgutachten mit Anlagen:
  • Lageplan 1:25.000
  • Ausschnitt Deutsche Grundkarte 1:5000
  • Lageplan, Flurkarte 1:1000
  • Berechnung der Flächen
  • Bemessungsregen, örtliche Regenspenden (KOSTRA)
  • Hydraulische Bemessung der Versickerungsanlage nach DWA-A 138
  • Abflußbeiwerte nach DWA-A 117, DWA-M 153
  • Bewertungsverfahren nach DWA-M 153
  • Lageplan der Versickerungsanlage 1:500 (1:200)
  • Detailschnitt Versickerungsanlage (1:10/20 bis 1:50/100)