Flächenversickerung

Die Flächenversickerung funktioniert auch ohne Speicher

Flächenversickerung direkt oder teilweise mit Ableitung zur Versickerung

Bei der Flächenversickerung wird das anfallende Regenwasser von befestigten Flächen in angrenzende Grünflächen abgeleitet, wo es flächenhaft versickern kann. Die Versickerung findet ohne wesentlichen Aufstau in dauerhaft begrünten Seitenbereichen bzw. auch schon auf den teildurchlässigen befestigten Flächen (z.B. wasserdurchlässige Sickerpflaster) statt (Quelle: Fachinformationen Sieker).

Zudem wird auch von Flächenversickerung gesprochen, wenn bebaute Flächen nur eine Teilversiegelung aufweisen, also immer noch durchlässig für Regenwasser sind. Dies lässt sich zum Beispiel durch Rasengittersteine, Bodenbeläge aus Mineralgemischen oder aber andere Pflasterungen mit einer größeren Fugenbreite – in der Regel größer als ein Zentimeter – realisieren.

Die Flächenversickerung ist ein geeignetes Verfahren, wenn Sie genügend ebene Freifläche zur Verfügung haben und der Boden eine gute bis sehr gute Wasserdurchlässigkeit aufweist (mindestens kf ≥ 5,4 x 10-5 m/s). Außerdem muss der Grundwasserflurabstand mindestens 1 m betragen, um den benötigten Abstand zwischen der Sohle der Versickerungsanlage und dem Grundwasser zu gewährleisten (Quelle: Bauanleitung Flächenversickerung Emschergenossenschaft).

Es gibt die direkte Flächenversickerung auf Grünland, sandigem Boden oder auf speziellen wasserdurchlässigen sickerfähigen Pflasterungen (s. u.) und die Kombination mit der Ableitung von befestigten teildurchlässigen Flächen in Seitenbereiche (s.o).

In Folgenden werden übernommene Textauszüge und Bilder aus dem „Praxisratgeber Regenwasser für Grundstückseigentümer“ der H. Klostermann GmbH & Co. KG – Betonwerke aufgeführt (Quelle). Dort sind auch weitere Versickerungsarten beschrieben und Informationen auf 24 Seiten enthalten.

Versickerung über wasserdurchlässige Pflasterbeläge

Mit wasserdurchlässigen Pflasterbelägen können Sie Ihr Grundstück umweltgerecht und zudem stabil genug für moderaten Fahrzeugverkehr befestigen. Der Markt bietet verschiedene Systeme an. Je nach Typ versickert das Regenwasser durch den offenporigen Stein oder über extrabreite Fugen. Begrünbare Beläge (Rasenkammersteine) sind aufgrund starker Durchwurzelung etwas weniger sickerfähig, in puncto Verdunstung aber sehr vorteilhaft. Durchlässiger Kies oder Schotter in den Rasenkammern verbessert die dauerhafte Durchlässigkeit (Quelle: ECOSAVE Praxisratgeber Regenwasser, H. Klostermann GmbH & Co. KG – Betonwerke).

Flächenversickerung direkt

Beispiele für unterschiedliche Versickerungsanteile und Abflussbeiwerte

  1. Grünflächen können das Regenwasser komplett zur Versickerung bringen, der Abflussbeiwert Ψ beträgt nahezu 0. Grünflächen sind demnach nicht gebührenpflichtig.
  2. Ein Gründach hält einiges an Regenwasser zurück, der Rest wird abgeleitet. Der Abflussbeiwert Ψ beträgt z.B. 0,5. Diese Fläche ist damit nur zu 50 Prozent gebührenpflichtig*).
  3. Bei herkömmlichen wasserdurchlässigen Pflasterbelägen geht man davon aus, dass im Laufe der Jahre die Versickerungsfähigkeit abnimmt und das Niederschlagswasser nicht mehr vollständig versickern kann, sondern in die Kanalisation abfließt (sofern angeschlossen). Der Abflussbeiwert Ψ beträgt ca. 0,4. Die Fläche ist damit nur zu 40 Prozent gebührenpflichtig (u. a. ECOSAVE Pflasterbeläge).
  4. ECOSAVE protect führt den Nachweis der Regenerierbarkeit und somit der dauerhaften Sickerfunktion. Der Abflussbeiwert Ψ liegt bei 0,0 und die Fläche ist damit gebührenfrei.

*) Gebührenpflicht bei Kanalanschluss, wenn keine Versickerung auf den Grundstück erfolgt.

Infiltrationsnachweis für eine Niederschlagsspende von 270 l/(s*ha) vorhanden

Ökopflaster müssen hohe Sickerwassermengen aufnehmen und staufrei in den Untergrund ableiten. Dies bedingt vor allem versickerungsaktive, gut durchlässige Materialien und aufeinander abgestimmte Schichten von der Pflasterdecke mit den Steinen, Fugen und der Bettung bis zum anstehenden Boden. Dabei muss die Konstruktion mindestens 270 Liter pro Sekunde und Hektar dauerhaft versickern können.

Der Nachweis erfolgt vor Ort durch Versickerungsmessungen*). Werden die bautechnischen Regeln und die Einsatzgrenzen bezüglich der Belastung und des Grundwasserschutzes eingehalten, steht einer langlebigen Nutzung nichts im Wege. Für die Befestigungen von etwa Anliegerstraßen oder größeren Parkplätzen stellen sich die Anforderungen in etwa wie in folgender Übersicht dar.

Schema: Untergrundaufbau

Für eine planmäßige Entwässerung müssen 270 Liter pro Sekunde und Hektar vollständig und dauerhaft versickern können. Hierfür müssen der Untergrund und alle Schichten des Oberbaus (Tragschichten, Pflasterdecke = Steine + Fugen + Bettung) eine Durchlässigkeit von kf ≥ 5,4 x 10-5 m/s aufweisen (Aufbau ca. 40 – 50 cm).

*) Für den Antrag einer Wasserrechtlichen Erlaubnis bei „wasserdurchlässig“ gepflasterten Flächen ist der Nachweis der Firma zur Versickerungsfähigkeit beizulegen (Abflussbeiwert Ψ von 0,0 mit der Versickerungsrate > 270 l/(s x ha).

Einbau und Verlegung

Für Einbau und Verlegung gelten analog der herkömmlichen Pflasterbauweise die DIN 18318, TL Pflaster-StB, ZTV Pflaster-StB, das Merkblatt M FP (2015) sowie das Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen (MV V). Für Befestigungen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs kann auch die ZTV-Wegebau angewendet werden.

Der Baugrund (Unterbau/Untergrund) muss für die Versickerung geeignet sein. Untergrund/Unterbau sowie Oberbau haben auch im verdichteten Zustand eine Wasserdurchlässigkeit von kf > 5 x 10-5 m/s aufzuweisen. Als wasserdurchlässig sind Beläge einzustufen, die eine spezifische Versickerungsrate von > 270 l/(s x ha) aufweisen bzw. leisten.

Das Oberflächengefälle liegt bei wasserdurchlässigen Flächenbelägen idealerweise bei 1 %. Bei geneigten Flächen ist ab > 5 % mit einem steigenden Oberflächenabfluss zu rechnen, der entsprechend berücksichtigt werden muss (höherer Abflussbeiwert, zusätzliche Sickerrinnen).

Grundsätzlich muss bei wasserdurchlässigen Pflasterflächen je nach Art mit einem Abflussbeiwert Ψ von 0,15 – 0,5 gerechnet werden. Geringere Abflussbeiwerte können bei entsprechenden Nachweisen (Infos hierzu auf www.ecosave-protect.de und DiBt-Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) in Ansatz gebracht werden. Das oberflächig abfließende Niederschlagswasser sollte einer zusätzlichen Versickerungsanlage (Mulde, Rigole, Schacht etc.) zugeführt werden.

ECOSAVE Pflasterbeläge versickern weitaus mehr als die geforderten 270 Liter Regenwasser pro Sekunde und Hektar (entspricht einer Niederschlagshöhe von 16,2 mm/m² in 10 min. oder etwa einem 2-jährlichen Starkregen in 5 min.). Untersuchungen im Rahmen wissenschaftlicher Gutachten ergaben bis zu fünffach höhere Leistungen, die zudem dauerhaft zur Verfügung stehen, da die Beläge bei Bedarf regenerierbar sind. Die hohe Versickerungsleistung ist jeweils durch Gutachten belegt.

Konstruktion Pflasterung mit Tragschichten

Im Großen und Ganzen unterscheidet sich die wasserdurchlässige Bauweise nicht von herkömmlichen Pflasterkonstruktionen. Wichtig ist, dass sämtliche Schichten gut durchlässig sind und sorgfältig gearbeitet wird, damit das Regenwasser den Weg in den Untergrund findet.

Im Folgenden noch der Link zu einer Internetseite mit Veröffentlichung Regenwasserversickerung durch Pflasterflächen der Bauberatung Zement. Quelle: https://www.huberstein.de (Herstellung und Vertrieb).

Anmerkung: Auf Anfrage eine Mitteilung der Firma Klostermann: Die ECOSAVE Pflasterbeläge z.B. Ecosave-protect werden nur für größere Aufträge direkt hergestellt (ab ca. 300 – 400 m²) und sind für kleine private Flächen nicht erhältlich, oder aber nur mit erheblichen Sonderkosten in der Herstellung.

Link zu Bezugsquellen von Ökopflastersteinen mit Abflussbeiwert = 0 (Nachweis vorhanden)