Abwasser

Abwasser = Schmutzwasser + Niederschlagswasser

Schmutzwasser und Niederschlagswasser werden beides unter dem Begriff Abwasser bezeichnet.

Bei einem Mischsystem (Mischkanalisation) werden Schmutzwasser und Regenwasser in einem gemeinsamen Kanal zur Kläranlage geleitet. Diese alte und einfache Form mit einem Kanal wird zunehmend durch das Trennsystem ersetzt.

Schmutzwasser im Trennsystem

Beim Trennsystem (Trennkanalisation) werden Schmutzwasser und Regenwasser in getrennten Kanälen abgeleitet. Fehlanschlüsse an den richtigen Kanal können durch eine Kanalprüfung mit einer Nebeluntersuchung festgestellt werden. Nur das Schmutzwasser wird in der Kläranlage gereinigt und dann in den Vorfluter abgegeben.

Schmutzwasser (Abwasser) der Gebäudeentwässerung fällt durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch von Wasser an und wird in Rohrleitungen gesammelt und im Schmutzwasserkanal zur Abwasserbehandlungsanlage abgeführt. Diese kann eine grundstückseigene oder kommunale Kläranlage sein. Zum Schmutzwasser gehören die Abwässer aus Toilette, Küche, Bad, Waschmaschine, Spüle, Ausgüsse und hausinternen Gullys, die als Entwässerungsgegenstände bezeichnet werden.

Laut den örtlichen Abwassersatzungen wird dem Grundstückseigentümer i.d.R. keine Wahlmöglichkeit eingeräumt, ob das Grundstück mit dem anfallenden Abwasser an den öffentlichen Schmutzwasserkanal angeschlossen oder einer grundstückseigenen Abwasserbehandlungsanlage zuführen werden soll. Es besteht ein gebührenpflichtiger Anschlusszwang. Bei begründeten Antrag sind nur eng begrenzte Ausnahmefälle möglich, z.b. wenn bei abgelegener Bebauung keine Kanalisation vorhanden ist. Dann kann das Abwasser in einer kleinen Kläranlage auf dem Grundstück gereinigt werden (s. Seite über Pflanzenkläranlagen).

Niederschlagswasser

Nicht behandlungsbedürftiges Niederschlagswasser aus Grundstücks-, Gebäude- und Entwässerung von Straßen, Wegen und Plätzen wird entweder vor Ort versickert, direkt in die umliegenden Gewässer abgeleitet oder über ein Regenwasserklärbecken gereinigt und dann in einen Vorfluter eingeleitet.

Für die Ableitung von Niederschlagswasser sieht die Möglichkeit der Befreiung vom Anschlusszwang besser aus, denn hier hat der Grundstückseigentümer bei geeignetem Boden die Möglichkeit, auf Antrag und Nachweis das Regenwasser auf dem Grundstück zu versickern.

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