Schottergarten

Schottergärten sind ökologisch tote Flächen

Es heisst ein „Schottergarten“ ist eine mit Folie oder Vlies und anschließend mit Schotter, Splitt oder Kies bedeckte Fläche, die keine oder nur eine spärliche Bepflanzung aufweist.

Bei Schottergärten handelt es sich somit um bauliche Anlagen im Sinne des Bauordnungsrechts.

„Schotterflächen gelten als versiegelte Flächen“. Errechnet wird der zulässige Anteil der überbauten Fläche mit Hilfe der so genannten „Grundflächenzahl“ GRZ. Diese gibt an, wie viel Fläche eines Grundstücks überbaut werden darf. Die Schotterflächen fallen dabei unter die so genannten Nebenanlagen.

Was genau ist ein Schottergarten?

Ein Schottergarten ist eine Gartenfläche, die großflächig mit Steinmaterial bedeckt ist, häufig mit gebrochenen Steinen mit scharfen Kanten und ohne Rundungen (Schotter); für den gleichen Stil können aber auch Geröll, Kies oder Splitt verwendet werden.

Schottergärten beheimaten nur wenige, ausgewählte Pflanzen, bieten Tieren keine Verstecke und Insekten keine Nahrung. Zudem heizen sie sich im Sommer so stark auf, dass regelrechte Todeszonen für alles Lebendige entstehen.

Sind Schottergärten erlaubt?

Ein Link zum Verbot von Schottergärten

Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten sind grundsätzlich keine andere zulässige Verwendung im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 LBO. Bereits seit 1995 steht in der Landesbauordnung, dass nicht überbaute Flächen zu begrünen sind, wenn sie nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.

Denn in allen Länderbauordnungen steht, dass nicht überbaute Flächen von bebauten Grundstücken wasserdurchlässig zu gestalten und zu begrünen beziehungsweise zu bepflanzen sind. Schottergärten sind somit schon jetzt nicht erlaubt – auch unabhängig von einem expliziten Verbot.

Hier sehen Sie einige Beispiele für Schottergärten

Ein Schottergarten ist aber kein Steingarten. Was wie ein Wortspiel klingt beinhaltet eine sehr wichtige Unterscheidung von den verbotenen „Schottergärten“ zu weiteren Elementen der modernen Landschaftsarchitektur.

Während Schottergärten eher als lebensfeindlich einzustufen sind, sind Steingärten intensiv bepflanzt und in der Regel sogar als Lebensraum für wärmeaffine Tiere wie z.B. Eidechsen und Insekten geeignet. Idealerweise werden Steingärten mit regionalem Steinmaterial angelegt.

Zur Seite Steingärten