Ihr Projekt: Versickerungsmulde in 4 Phasen
Übersicht
Generell kann das Projekt Versickerungsmulde in 4 Abschnitte geteilt werden, die auch eine zeitliche Unterbrechung beinhalten können. Dies ist eine Übersicht und dient zur allgemeinen Orientierung. Als besonderer Zusatzpunkt muss die Prüfung einer möglichen Überflutung oder Überlastung bei einem besonderen Starkregen erfolgen.
- Recherche: Information, Überlegungungen, Entscheidung – möglich? generell ja: Registrierung/Auftrag
- Planung: Abstimmung/Unterlagen, Detailplanung, Bemessung, Anzeige vorbereiten
- Bau: Zeitplan, Material, Angebote, Kosten, Versickerungsanlage bauen, bepflanzen
- Kanal stillegen: Trennung/Umbau der Fallrohre, verschließen/ausbauen nicht genutzter Leitungen, Anzeige digital einreichen
- Überflutungsnachweis: Begehung vor Ort, Information, Berechnung des Rückhaltevolumens
1. Recherchen, Auftrag
Die Vorarbeiten wurden alle durch das Projektteam durchgeführt und als Informationen für die Interessenten zur Entscheidung und Bearbeitung bereitgestellt. Die Versickerung ist für den Privateigentümer mit kleinen Anlagen erlaubnisfrei, wird generell seitens der Stadt unterstützt und gefordert. Sie ist auch generell im nicht zu kleinen Garten möglich.
Die Versickerung darf aber weder die vorhanden Gebäude/Keller, noch die Umgebung und die Nachbarn beeinträchtigen. Daher sind die örtlichen Platzverhältnisse und Abstände zu beachten. Für einige Fälle wird eine Überprüfung der tieferen Bodenschichten mittels Sondierung und ggf. ein Versickerungsversuch/open-end-test angeboten.
Der Eigentümer erhält nach Anmeldung und Auftragserteilung eine todo Liste für seine Zuarbeiten (s. Info).
2. Planung, Bemessung, Anzeige
Die Vorplanung ist soweit abgeschlossen und ein Entwurf der Anzeige mit Anlagen erstellt und mit der bnNETZE, Abt. Haus- und Grundstücksentwässerung, im Beispiel abgestimmt. Nach Übermittlung (digital) der erforderlichen Unterlagen durch den Eigentümer erfolgt die Prüfung und die Dimensionierung der erforderlichen Muldengröße mit Abstimmung mit dem Eigentümer über Lage, Zuleitungen, Zeitplan etc.
Das Anzeigeformular wird mit allen Angaben ausgefüllt und die Anlagen dazu angefertigt und zur Unterschrift und Einreichung vorbereitet/übermittelt. Die Anzeige wird aber erst nach Fertigstellung der Versickerungsmulde und erfolgter Trennung/Stilllegung der Regenwasserkanalleitung(en) vom Eigentümer eingereicht.
3. Bau der Versickerungsmulde
Mit dem Bau der Versickerungsmulde kann im Prinzip nach der Abstimmung und Klärung der Lage und Untergrundbeschaffenheit begonnen werden. Angebote für Fremdarbeiten sind verbindlich zu bestätigen. Eine Anleitung zum Selbstbau sowie Angebote für Zusatzarbeiten (Beispielgröße) liegen vor. Die Zuleitung(en) sind vorzubereiten.
Nach der Fertigstellung der Bodenmodellierung als Muldenform muss noch eine Begrünung oder naturnahe Bepflanzung mit Durchwurzelung des Oberbodens erfolgen, bevor der Zulauf aktiviert werden kann. Das kann einige Wochen dauern und ist von Wetter und Jahreszeit abhängig. Empfohen wird eine Ansaat im Herbst mit einer regional-einheimischen, mehrjährigen Wildblumen- und Wildkräutermischung für wechselfeuchte bis wechseltrockene Standorte. Die Keimdauer kann 3 bis 6 Wochen dauern, für einige Winterkeimer erfolgt sie erst im nächsten Frühjahr.
4. Regenwasserleitung stilllegen
Die Lage und der Verlauf der Regenwasserleitung(en) von den Fallrohren bis zum öffentlichen Kanalanschluss wird in der „Hausentwässerungsakte“ bei der RegioDATA geführt und ist kostenpflichtig digital zu erhalten (s. Info dazu). I.d.R. liegt ein Trennsystem für Regen- und Schmutzwasser vor, bei den alten Siedlungen auch noch das Mischwassersystem.
Die Trennung/Umbau der Fallrohre, verschließen nicht genutzter Leitungen am Einlauf und an der Grundstücksgrenze bzw. bis zum Zusammentreffen mit dem Schmutzwasserrohr ist vorzunehmen. Dazu sind Grabung/Bagger bis ca. 1,80 m (2,0 m?) Tiefe erforderlich. Bei vorhandenem Übergabeschacht ist die RW-Leitung dort zu verschließen.
Im Falle bei einem Mischwassersystem sind die Teile der Regenwasserleitungen bis zum Zusammentreffen mit der Schmutzwasserleitung stillzulegen. Das wird in Waldsee mit einem älteren Gebäudebestand wohl bei den meisten Grundstücken der Fall sein.
+ Überflutungsnachweis
Ein Überflutungs- und Überlastungsnachweis nach DIN1986-100 wird für die Änderungsanzeige der Entwässerung von der bnNETZE gefordert. Dabei ist die Betrachtung des gesamten Grundstücks einzubeziehen. Mit allen versiegelten und an die Versickerungsmulde angeschlossenen Flächen wird das ggf. zusätzlich erforderliche Rückhaltevolumen bei einem 30-jährigem Starkregen berechnet.
Der Eigentümer wird auf mögliche Gefahrenquellen hingewiesen und bei einer vor Ort Begehung werden ggf. vorhandene Schwachstellen und erforderliche Schutzmaßnahmen besprochen. Diese Leistung ist inklusiv der Berechnung.
Hinweis: Die vorhandenen alten Regenwassergrundleitungen können nach dem heutigen Stand nicht mehr ausreichend dimensioniert und extremen Starkregen nicht gewachsen sein. Zumal es auch im öffentlichen Kanalsystem zum Rückstau kommen kann und dann nichts mehr vom Grundstück abfließt. Im Extremfall kann es sogar bei Rückstau zum Abwasseraustritt z.B. am Hofabfluß kommen (Entspannungspunkt).
Ist keine Rückstausicherung vorhanden, kann es im schlimmsten Fall zur Überflutung der Kellerräume bis zur Höhe des Staßenniveaus kommen.
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