Erfahrungen DWA-A 138-1

Erfahrungen mit dem neuen DWA-Regelwerk Arbeitsblatt DWA-A 138-1

Nach Einführung des Arbeitsblattes DWA-A 138-1 im Oktober 2024 ist dieses für die Planung und Dimensionierung von Versickerungsanlagen und somit auch bei der Antragstellung anzuwenden.

Erste Erfahrungen liegen aus der Praxis vor. Das Antragsverfahren wird komplizierter! Hier 3 wichtige Punkte:

  • Es wird eine Qualitätsbetrachtung eingeführt, die über die bisherige formalisierte Bewertung nach DWA-Merkblatt DWA-M 153 hinausgeht. Damit wird der Grundwasserschutz gegenüber der Quantitätsbemessung aufgewertet
  • Die Bodendurchlässigkeit (kf-Wert) wird mit einem Korrekturfaktor fk (Ort und Methode) zum Bemessungs-ki-Wert reduziert. Die alleinige Bodenansprache mit Schätzung des kf-Wertes wird nicht mehr anerkannt
  • Der Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 wurde integriert und die möglichen Auswirkungen bei Überflutung sind auch für Flächen <800 m2 zu bewerten

Anmerkung: Die Antragsformulare (Wasserrechrsantrag nach § 10 WHG) sind teilweise noch nicht online aktualisiert.

Qualitätsbetrachtung

  • Vorhandene Formulare verweisen auf die Qualitätsbetrachtung nach DWA-A 138-1. Die Belastung wird nach der Herkunft des Wassers von den angeschlossenen Flächen in Kategorien unterschiedlicher Belastung eingeteilt
  • Es sind teilweise Entscheidungen dazu in Absprache mit dem zuständigen Umweltamt zu treffen
  • Für Rigolenversickerung: Eine Behandlungsnotwendigkeit wird teilweise für alle angeschlossenen Flächen, auch Dachflächen von EFH, gesehen, mit einem erforderlichen Gesamtwirkungsgrad von hier 40 % für AFS63
  • Damit sind einfache Siebfilter nicht mehr ausreichend
  • Bei einer Muldenversickerung durch die begrünte Oberbodenzone wird diese als ausreichende Behandlungsmaßnahme anerkannt. Es werden je nach hydraulischer Belastung Anforderungen an die Bodenzone festgesetzt
  • Die Einstufung in Kategorien höherer Belastung erfordert auch höhere Wirkungsgrade der Behandlung, teilweise auch für gelöste Stoffe (z.B. Schwermetalle)

Bemessungs-ki-Wert und Volumenberechnung

Die Berechnungsgrundlage ist u.a. der Durchlässigkeitsbeiwert, der mit einem neuen Korrekturfaktor fk versehen wurde. Damit liegt der neue ki-Wert unterhalb des zuvor angewandten kf-Wertes.

  • fOrt: Je nach Kenntnisstand über den Standort ist ein Korrekturwert zu begründen der zwischen 0,3 und <1,0 liegt
  • fMethode: Mit der Wahl der Untersuchungsmethode ist ein Korrekturwert gem. Liste vorgegeben. Vor Ort Untersuchungen werden bevorzugt empfohlen (z.B. open-end-test mit 0,8)
  • Formel für die Volumenberechnung: Die Berechnungsformel wurde dahingehend geändert, dass der Bemessungs-ki-Wert für die Sickerzone den vorherigen Wert kf/2 ersetzt
  • Zusätzlich wurde für die Sickerfläche einer Rigole auch die Stirnfläche einbezogen. Damit vergrößert sich As geringfügig
  • Als Ergebnis des erf. Volumens ergibt sich jetzt i.d.R. ein geringeres Stauvolumen: Beispiel 

Überflutungsnachweis

Wie auch schon in der DIN-Norm 1986-100 für versiegelte Flächen > 800 m2 wird jetzt im Arbeitsblatt DWA 138-1 das erf. Rückhaltevolumen berechnet. Zusätzlich soll auch für kleinere Flächen eine Gefährdungsbewertung erfolgen.

  • Die Berechnung erfolgt i.d.R. für die 30-jährliche Niederschlagsreihe
  • Es wird die gesamte versiegelte Fläche Ages zugrunde gelegt
  • Auch die beregnete Sickerfläche As wird berücksichtigt
  • Das versickerte Volumen wird in Abzug gebracht
  • Der Abflussbeiwert beträgt für alle Flächen 1,0
  • Das Maximum des erf. Rückhaltevolumens, mit allen Dauerstufen berechnet, ergibt abzüglich des berechneten Stauvolumens der Versickerungsanlage das gesuchte Ergebnis
  • Das Rückstauvolumen kann durch Überstauung einer Fläche mit einigen cm Höhe nachgewiesen werden, wenn das schadlos für die Umgebung erfolgen kann