Entwässerungsantrag zum Anschluss an den Schmutzwasserkanal
Antragstellung
Auf dem Privatgrundstück erfolgt die Ableitung des Schmutzwassers in einer Anschlussleitung bis in einen Übergabe- oder Revisionsschacht, kurz vor der Grundstücksgrenze. Ab diesem, bis in den öffentlichen Schmutzwasserkanal, ist meist schon das örtliche Entwässerungsamt der Gemeinde/Stadt zuständig. Dies ist in der Satzung festgelegt.
Bei der zuständigen Stelle, meist dem Bauamt zugeordnet, ist rechtzeitig ein entsprechender Entwässerungsantrag zu stellen, ggf. auch für das Niederschlagswasser (Musterbeispiel für Hannover s. Abb. 1).
Abbildung 1: Beispiel Entwässerungsantrag, Stadt Hannover
Dazu gibt es ein Infoblatt mit wichtigen Hinweisen zum Entwässerungsantrag (Download erfolgt als pdf): Informationsblatt Regenwasserversickerung Hannover.pdf
Berechnung
Dem Antrag sind Unterlagen beizulegen, z.B. die Berechnung der Abwassermenge mit Rohranschlussleitung und Zeichnungen (Entwässerungspläne 1:100 und 1:500).
Abbildung 2: Beispiel für die Ermittlung der Abwassermenge Download der vollständigen Tabelle als pdf. (Auch als Excel-Tabelle mit Eingabemöglichkeit zur Berechnung erhältlich).
Entwässerungspläne
Im Entwässerungsplan 1:100 mit Gebäudeplan sind die Schmutzwasserleitungen (SW) mit Angabe des Durchmessers DN, dem Gefälle J und dem Gesamtabfluss Qtot in rot dargestellt. Ebenso sind die „Entwässerungsgegenstände“ mit Angabe der einzelnen Anschlusswerte DU gemäß Tabelle enthalten.
Abbildung 3: Entwässerungsplan Schmutzwasserleitungen 1:100
Der Entwässerungsplan im Maßstab 1:500 enthält das Gebäude mit den Grundstücksgrenzen (gelb), der Flurstücknummer und die Anschlussleitung mit Revisionsschacht in rot sowie den Anschlusspunkt an den öffentlichen Schmutzwasserkanal (schwarz).
Bei der Planung zu beachten sind vor allem die Rückstauebene und Anschlusshöhe des Kanals. Eine Längs- bzw. Querschnittzeichnung mit den Höhenangaben ergänzt die Darstellung (fehlt hier).
Abbildung 4: Entwässerungsplan SW-Leitungen auf dem Grundstück 1:500